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ARAG Basistarif 2024 – Wechsel PKV

ARAG Basistarif 2024 – Die Leistungen im Überblick

Der Basistarif wurde zum 1.1.2009 vom Gesetzgeber eingeführt und dient als reiner Notlagentarif. Die Leistungen im Basistarif sind brancheneinheitlich und orientieren sich am Leistungsstandard der gesetzlichen Krankenkassen. Vor einem Wechsel in den ARAG Basistarif sollten Versicherte andere Alternativen prüfen. Auch mit einem Tarifwechsel in einen anderen Tarif lassen sich die monatlichen Kosten senken.

Versicherte, die vor dem 1.12009 Mitglied der PKV waren, dürfen unter bestimmten Bedingungen in den Basistarif der ARAG wechseln:

  • Mindestalter 55 Jahre
  • Bezug einer Rente

Zudem müssen Kunden nachweisen, dass sie die hohe Kostenbelastung durch die Beiträge nicht mehr erbringen können. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Beiträge zum ARAG Basistarif den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten dürfen.

Bei einer Absicherung im Basistarif profitieren Versicherte nicht von den Vorteilen eines Privatversicherten, da sie nur Kassenärzte aufsuchen dürfen. Für die Reduzierung der monatlichen Belastung ist daher ein Tarifwechsel in einen anderen Tarif aus dem Angebot der ARAG ratsam. Hier bietet das Unternehmen ein deutlich besseres Leistungsniveau, das nicht dem der gesetzlichen Kassen angeglichen ist. Ändern sich die Leistungen in der GKV, so passen die Versicherer auch die Basistarife an. Bei anderen Optionen können sich Versicherte auf das vereinbarte Leistungsniveau verlassen und müssen nicht mit Einschränkungen rechnen.

(Stand 10/2015)

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