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AXA Standardtarif

Standardtarif – Die Leistungen im Überblick

Nicht allen Versicherten steht der AXA Standardtarif offen. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers dürfen nur PKV-Mitglieder

  • die mindestens 65 Jahre alt sind
  • mindestens 55 Jahre alt sind und mit ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen

in den Standardtarif der AXA wechseln Zudem müssen die Versicherten

  • vor dem 1.1.2009 Mitglied in der PKV gewesen sein
  • seit mindestens 10 Jahren privat versichert sein

Wer diese Bedingungen erfüllt, sollte einen Tarifwechsel in den Standardtarif prüfen. Einige Versicherte können von einem Wechsel in den brancheneinheitlichen Tarif profitieren. Doch nicht immer muss die Standardvariante die perfekte Wahl sein – ideal ist ein Vergleich mit allen Tarifoptionen der AXA. Bei der Tarifoptimierung unterstützt ein kompetenter Fachmann und sorgt für einen reibungslosen und schnellen PKV Wechsel.

Die Vorteile des AXA Standardtarifs

Insbesondere für Ehepartner mit einem recht geringen Einkommen, die beide privat versichert sind,  lohnt sich der Tarifwechsel in den AXA Standardtarif. Die Beitragshöhe darf bei Ehegatten 150 Prozent des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Grundsätzlich orientiert sich die Beitragshöhe am Alter und dem Geschlecht der Versicherten. Ein Vorteil gegenüber dem ebenfalls brancheneinheitlichen Basistarif ist die Möglichkeit, weiterhin Privatärzte zu konsultieren. Wer einen Tarifwechsel erwägt, um Beiträge zu reduzieren, sollte auch den Standardtarif der AXA prüfen.

(Stand 10/2015)

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