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BBV Beitragsanpassungen – Wechsel PKV

BBV / BBKK – Beitragsanpassungen der letzten Jahre

Die BBV selbst hat keine eigenen Krankenvollversicherungstarife im Angebot. Das Unternehmen arbeitet unter dem Dach der Versicherungskammer Bayern mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse BBKK zusammen. Während die BBV Versicherte mit Zusatzversicherungen zum bestehenden Krankenvollversicherungsschutz versorgt, bietet die BBKK kompletten Gesundheitsschutz.

Bei der BBKK, deren Tarife die BBV anbietet, fielen die Beitragsanpssungen im Jahr 2024 recht moderat aus. Die BBKK nahm einige Anpassungen in den Compact PRIVAT und Compact PRIVAT Optimal vor. Das betraf insbesondere Neugeschäftstarife für Kinder, Jugendliche und Männer. Um die Beiträge möglichst stabil zu halten, bildet das Unternehmen Altersrückstellungen, die für eine Beitragsentlastung im Alter sorgen.

Beitragsstabilität der BBV / BBKK

Bei den Unisex-Tarifen hat der Versicherer recht vorsichtig kalkuliert, so dass diese Tarife bisher deutlich seltener von einer Beitragsanpassung betroffen sind. Grundsätzlich führen die Anbieter die Erhöhungen vor allem auf

  • steigende Kosten im Gesundheitswesen
  • medizinischen Fortschritt und
  • die steigende Lebenserwartung

zurück. Entscheidend ist die Kostendeckung bei den unterschiedlichen Tarifen. Gibt die Tarifgemeinschaft einer bestimmten Gruppe im Versicherungsjahr mehr für Behandlungskosten aus, reichen die Einnahmen nicht mehr aus. In diesen Fällen kommt es zu einer neuen Kalkulation für diese Tarifgruppe. Die Erhöhungen sind stets von einem unabhängigen Treuhänder zu prüfen.

Alternativen bei der Beitragsanpassung

Grundsätzlichen haben Versicherte, die eine Beitragsanpassung erhalten ein Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel des Anbieters ist jedoch wenig empfehlenswert. Ideal ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Versicherte wählen aus dem Tarifangebot der BBKK eine leistungsstarke Tarifvariante. Zusätzlich sichern sie die Leistungen mit den Zusatzversicherungen der BBV ab. In der Regel erzielen PKV-Mitglieder bei einem Tarifwechsel Einsparungen von bis zu 40 Prozent. Bei einer Beitragsanpassung ist der Tarifwechsel die beste Option um die monatlichen Kosten wieder zu reduzieren.

Mit weiteren MaĂźnahmen wie

  • dem Ausschluss von Leistungen
  • der Erhöhung des Selbstbehalts

lassen sich die Beiträge ebenfalls senken. In diesen Fällen gehen die Änderungen jedoch zu Lasten des Versicherten, da sie mit einigen Nachteilen einhergehen. Bei einem Leistungsausschluss sollten die Leistungen,
die gestrichen werden, genau abgewogen werden. Bei einem Tarifwechsel ergibt sich keine Minderung des Leistungsniveaus und auch der jährliche Selbstbehalt bleibt gleich.

Besonders zu empfehlen ist der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft mit einem Experten, der die Tarifoptimierung begleitet. Dem Gesetz nach steht Privatversicherten jederzeit ein Wechselrecht zu. Dabei mĂĽssen bisher gebildete AltersrĂĽckstellungen angerechnet werden. Besonders vorteilhaft fĂĽr Versicherte mit Vorerkrankungen ist die Tatsache, dass bei gleichbleibenden Leistungen keine erneute GesundheitsprĂĽfung notwendig wird. Lediglich bei der Vereinbarung von Mehrleistungen erwartet der Versicherer einen neuen Check up.

(Stand 11/2015)

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