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Continentale Basistarif 2024 – Wechsel PKV

Continentale Basistarif 2024 – Die Leistungen im Überblick

Den Basistarif hat der Gesetzgeber als Notlagentarif eingeführt – jede Versicherung muss einen Basistarif anbieten. Die Leistungen des Continentale Basistarifs orientieren sich am Leistungskatalog der GKV. Die Versicherer sind verpflichtet, Anträgen auf eine Absicherung in den Basistarif zu entsprechen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Beitrag zum Basistarif den maximalen Höchstbeitrag zur GKV nicht überschreiten darf. Zudem besteht die Vorgabe, verschiedene Selbstbehaltstufen in Höhe von

  • 300 Euro
  • 600 Euro
  • 900 Euro oder
  • 1.200 Euro

anzubieten. Vorgesehen ist eine Bindungsfrist von mindestens drei Jahren an den einmal gewählten Selbstbehalt. Sollte der Versicherte zu hohe Beiträge nicht mehr zahlen können, kann er jedoch auch während dieses Zeitraums die Umstellung verlangen.

Grundsätzlich ist der Basistarif der Continentale für alle Versicherten offen. Wer bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV war, muss jedoch einige Vorgaben erfüllen:

  • Vollendung des 55. Lebensjahres
  • Bezug einer Rente oder Pension

Der Wechsel in den Basistarif ist mit einigen Nachteilen verbunden – so werden Versicherte nicht mehr wie Privatpatienten behandelt und haben keine Möglichkeit mehr, Privatärzte zu konsultieren. Um Beiträge zu senken empfiehlt sich der Tarifwechsel in eine andere Tarifoption der Continentale die ein besseres Leistungsspektrum bietet. In der Regel geht der PKV Wechsel mit einer deutlichen Beitragsreduzierung einher.

(Stand 10/2015)

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