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Continentale Standardtarif – Wechsel PKV

Standardtarif – Die Leistungen im Überblick

Mit dem brancheneinheitlichen Standardtarif sollen PKV-Versicherte vor zu hohen Beiträgen bewahrt werden. Die Leistungen im Continentale Standardtarif entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch haben Versicherte in dieser Tarifvariante weiterhin die Möglichkeit, Privatärzte aufzusuchen – es gilt die freie Arztwahl. In vielen Fällen kann der PKV Wechsel in den Standardtarif eine geeignete Maßnahme sein, um Kosten zu reduzieren. Empfehlenswert ist bei einem Tarifwechsel jedoch der Vergleich mit anderen Tarifoptionen der Continentale. Bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft ergibt sich in der Regel ein deutliches Einsparpotential.

Der Standardtarif der Continentale steht nach den Vorgaben des Gesetzgebers Versicherten offen

  • die mindestens 65 Jahre alt sind
  • die mindestens 55 Jahre alt sind und mit ihrem Einkommen nachweislich unter der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen
  • die bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV waren

Die Vorteile des Continentale Standardtarifs

Aufgrund der Begrenzung des Höchstbeitrages auf den maximalen GKV-Beitrag profitieren einige Versicherte von einem Tarifwechsel in den Standardtarif. Für Ehepartner darf der Höchstbeitrag im Standardtarif nicht höher als 150 Prozent des GKV-Beitrages liegen. Insbesondere bei recht gering verdienenden Eheleuten ist die Wahl des Standardtarifs daher eine empfehlenswerte Alternative. Dennoch gilt auch hier: Der Vergleich mit anderen Tarifvarianten der Continentale ist sinnvoll. Viele Tarife bieten ein deutliche besseres Leistungsspektrum bei moderaten Beiträgen. Durch einen Tarifwechsel innerhalb der Continentale lassen sich Beitragseinsparungen bis zu 40 Prozent erzielen. Ratsam ist der PKV Wechsel gemeinsam mit einem Fachmann.

(Stand 10/2015)

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