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LVM Standardtarif – Wechsel PKV

Standardtarif – Die Leistungen im Überblick

Der Standardtarif soll ältere Versicherte vor einer zu hohen Beitragsbelastung schützen. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers können Versicherte in den LVM Standardtarif wechseln, wenn sie mindestens 65 Jahre alt sind. Wer mit seinem Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt, kann bereits nach Vollendung des 55. Lebensjahrs in den Tarif wechseln.

DarĂĽber hinaus gibt es weitere Bedingungen, die eine Aufnahme in den LVM Standardtarif regeln:

  • Mitgliedschaft in der PKV vor dem 1.1.2009
  • die private Versicherung besteht seit mindestens 10 Jahren

Vor einem Tarifwechsel in den LVM Standardtarif empfiehlt sich die Prüfung weiterer Tarifoptionen der LVM. Eventuell steht ein leistungsstärker Tarif zu ähnlichen Konditionen zur Verfügung. Ratsam ist die Tarifoptimierung gemeinsam mit einem unabhängigen Experten.

Die Vorteile des LVM Standardtarifs

Der Höchstbeitrag zum LVM Standardtarif ist den gesetzlichen Vorgaben nach auf den Maximalbeitrag der GKV beschränkt. Eheleute zahlen gemeinsam nur maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages. Gerade für ältere Ehepaare ist ein Wechsel in den Standardtarif eine sinnvolle Alternative um eine Beitragsentlastung zu erreichen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter und dem Geschlecht der Versicherten. Bei einem Tarifwechsel werden bisher gebildete Altersrückstellungen angerechnet, so dass sich hier eine zusätzliche Beitragsminderung ergeben kann. Die Leistungen im LVM Standardtarif orientieren sich zwar an der GKV, Versicherte haben aber weiterhin die Möglichkeit, Privatärzte zu konsultieren.

(Stand 10/2015)

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