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PAX Beitragsanpassung – Wechsel PKV

PAX – Beitragsanpassungen der letzen Jahre

Im Jahr 2012 hat die PAX Familienfürsorge einige Beitragsgarantien ausgesprochen. In den Folgejahren kam es zu einigen Anpassungen bei Neugeschäftstarifen. Zum 1.3.2015 gab es bei der PAX Beitragsanpassungen in einigen Premium-Tarifvarianten im Bestandskundengeschäft. Die Anpassungen lagen anhängig vom Alter der Versicherten zwischen 4,5 und 5,8 Prozent. Kinder profitieren in bestimmten Neugeschäftstarifen von Beitragssenkungen in Höhe von 5 und 16 Prozent.

Beitragsstabilität der PAX

Der zur HUK Coburg gehörende Versicherer schnitt bei verschiedenen Ratings mit guten Ergebnissen ab. Bei einem Test der Zeitschrift „Focus Money“ erzielte die PAX mit ausgewählten Premium-Tarifen eine Gesamtnote von 2,05. Die Ratingagentur Morgan & Morgan nahm auch die Beitragsstabilität der PAX unter die Lupe. Die Experten bewerteten die Beitragsstabilität mit einer guten Note. Darüber hinaus überzeugt die PAX hier auch mit einem hohen Leistungsumfang.

Insgesamt kam es in den letzen vier Jahren nur zu recht moderaten Beitragsanpassungen bei der PAX. Für einige Tarife gab es dabei Beitragsgarantien, so dass Versicherte hier für einen begrenzten Zeitraum auf der sicheren Seite waren.

Grundsätzlich sind die Erhöhungen der Beiträge vor allem auf

  • steigende Kosten im Gesundheitswesen
  • den medizinischen Fortschritt
  • die steigende Lebenserwartung der Versicherten

zurückzuführen.

Um eine Anpassung durchzuführen, müssen Anbieter die Beitragsanpassung durch einen unabhängigen Treuhänder bestätigen lassen.

Alternativen bei der Beitragsanpassung

Eine Beitragsanpassung ist für Versicherte stets unerfreulich. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um bei einer Beitragsanpassung die monatlichen Kosten zu reduzieren:

  • Leistungskürzungen
  • Erhöhung des Selbstbehalts
  • Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Durch den Verzicht auf bestimmte Leistungen lassen sich die monatlichen Kosten deutlich senken. Wer diese Leistungen jedoch einmal ausgeschlossen hat, muss dauerhaft darauf verzichten. Um die betreffenden Leistungen später wieder in den Vertrag aufzunehmen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Gerade wenn zwischendurch Krankheiten aufgetreten sind, kann das eine deutliche Kostenerhöhung zur Folge haben. Die Leistungskürzung sollte daher immer genau abgewogen werden.

Bei einer Erhöhung des Selbstbehalts zahlen Versicherte nur mehr, wenn sie tatsächlich auch Leistungen beanspruchen. Sollte der Selbstbehalt im Laufe der Zeit wieder gesenkt werden, geht das auch nur mit einem neuen Gesundheits-Check – auch hier können sich einige Nachteile ergeben.

Ratsam ist ein Tarifwechsel innerhalb der PAX. Es stehen weitere leistungsstarke Versicherungsoptionen zur Auswahl, die in der Regel mit deutlich günstigeren Beiträgen überzeugen. Versicherte müssen bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nicht auf die gewohnten Leistungen verzichten, zahlen aber deutlich geringere Beiträge. Bei einem Wechsel werden die Altersrückstellungen angerechnet, so dass hier keine Nachteile entstehen.

Denkbar nach einer Beitragsanpassung ist auch der Wechsel in die brancheneinheitlichen Standard- oder Basistarife. Diese Optionen orientieren sich am Leistungsniveau der GKV, sind aber in der Beitragshöhe auf den Höchstsatz der GKV begrenzt.

(Stand 10/2015)

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