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Union / BBKK Standardtarif

Standardtarif – Die Leistungen im Ãœberblick

Langjährig und ältere Versicherte sollen den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechend vor einer zu hohen Beitragsbelastung geschützt werden. Darum wurde der Standardtarif konzipiert, der in seinem Leistungsniveau an die gesetzlichen Erstattungen angelehnt ist. Die Beitragshöhe darf den maximalen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Der genaue Beitrag ist vom Alter und Geschlecht abhängig.

Die Vorteile des Union / BBKK Standardtarifs

Wer in den Union / BBKK Standardtarif wechselt, will vor allem eine Reduzierung der Beiträge erreichen. Eventuell lohnt sich der Tarifwechsel in einen leistungsstärkeren Tarif der Union / BBKK. In der Regel lassen sich durch einen PKV Wechsel die Beiträge senken, so dass der Wechsel in den Standardtarif, der im Vergleich zu anderen Alternativen abgespeckte Leistungen bietet, vermeiden. Hier ist die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Fachmann gefragt, der bei der Tarifoptimierung unterstützt.

Bei einer Entscheidung für den Standardtarif müssen Versicherte einige Voraussetzungen erfüllen

  • nur Kunden, die vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV waren und seit 10 Jahren dort versichert sind, dürfen in die Standardvariante wechseln
  • der Versicherte muss mindestens 65 Jahre alt sein und
  • eine gesetzliche Rente beziehen, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze beziehen

Für Ehepartner mit einem recht geringen Einkommen, die beide PKV-versichert sind, ist der Standardtarif oftmals eine gute Wahl.

(Stand 09/2015)

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