Privat krankenversichert?

Sparen Sie bis zu 40 %! Jetzt Tarifwechsel prüfen!

Selbstbehalt PKV

Selbstbehalt PKV – Die Alternativen im Überblick

Privat Krankenversicherte zahlen jährlich einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten aus der eigenen Tasche. Diese Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Höhe der Beiträge: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die monatlichen Kosten. Dafür muss der Versicherte die vereinbarte Summe selbst tragen, sofern Leistungen in Anspruch genommen werden.

Hoher Selbstbehalt für Selbständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler profitieren von einem hohem Selbstbehalt in der PKV. Sie zahlen ihre Beiträge allein und reduzieren durch die Entscheidung für einen hohen Eigenanteil ihre monatlichen Kosten. Teuer wird es lediglich im Leistungsfall, dann muss dieser Personenkreis die Behandlungskosten in der gewählten Höhe selbst übernehmen. Stiftung Warentest rät in diesem Zusammenhang, bei der Wahl des Selbstbehalts moderat zu bleiben und einen Betrag von maximal 900 Euro jährlich nicht zu überschreiten. Einen einmal gewählten Selbstbehalt können Versicherte nur nach einer erneuten Gesundheitsprüfung reduzieren. Für Kunden mit Vorerkrankungen können sich dabei deutliche Nachteile ergeben. Bei einer Änderung müssen sie mit Leistungsausschlüssen oder Zuschlägen rechnen. Die Wahl eines höheren Selbstbehalts ist in der Regel problemlos möglich.


Geringer Selbstbehalt für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist ein hoher Selbstbehalt wenig ratsam. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Für die Selbstbeteiligung muss der Arbeitnehmer allein aufkommen. Bei Angestellten ist also ein möglichst geringer Selbstbehalt eine sehr gute Wahl.


Verschiedene Arten des Selbstbehalts

Die Anbieter unterscheiden bei ihren Angeboten zwischen

  • einer prozentualen und
  • einer absoluten Selbstbeteiligung

Bei der absoluten oder generellen Selbstbeteiligung ist die Übernahme des Versicherten auf einen bestimmten jährlichen Betrag begrenzt. Er trägt die Kosten bis zu dieser Summe. Beträge, die über den vereinbarten Betrag hinausgehen, übernimmt die Krankenversicherung.

Ein Beispiel: Der Versicherte hat einen Selbstbehalt in Höhe von 600 Euro vereinbart. Das heißt, er übernimmt Behandlungskosten bis zu einer Höhe von 600 Euro. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er ambulante, stationäre oder zahnmedizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Erst nach dem Überschreiten der Grenze übernimmt der Versicherer die Behandlungskosten.

Bei der prozentualen Selbstbeteiligung gibt es keinen festen Selbstbehalt. Der Versicherte zahlt bei jeder Behandlung den vereinbarten prozentualen Anteil an der Rechnung. In der Regel wird die prozentuale Selbstbeteiligung auf eine bestimmte Summe begrenzt. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Versicherte keinen Eigenanteil mehr leisten.

Ein Beispiel: Ein prozentualer Selbstbehalt von 20 Prozent ist vereinbart. Das heißt, der Versicherte zahlt von jeder Rechnung einen Anteil von 20 Prozent, der Versicherer übernimmt 80 Prozent. Wurde der Selbstbehalt auf maximal 1.000 Euro begrenzt, leistet der Versicherte so lange Zuzahlungen, bis diese Summe erreicht ist. Wird der Betrag überschritten, übernimmt die Versicherung die gesamte Rechnung.


Beitragsrückerstattung statt Selbstbehalt

Die Versicherungen bieten bei Leistungsfreiheit Beitragsrückerstattungen. Versicherte, die in einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine Rechnungen eingereicht haben, erhalten einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet. Abhängig vom Anbieter können das bis zu sechs Monatsbeiträge sein. Der Versicherte kann selbst festlegen, ob er kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche begleicht, um von der Beitragsrückerstattung zu profitieren. Eine Garantie für eine bestimmte Rückerstattungshöhe übernehmen die privaten Krankenversicherungen jedoch nicht.

Bei Tarifen einiger Versicherungen werden Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen stets übernommen – Versicherte müssen hier keinen Selbstbehalt übernehmen. Gleichzeitig werden diese Maßnahmen bei Ermittlung der Leistungsfreiheit nicht berücksichtigt. Das heißt Versicherte, die in einem Versicherungsjahr lediglich gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen oder vorgeschriebene Impfungen in Anspruch nehmen, können trotzdem mit einer Beitragsrückzahlung rechnen.


Steuerliche Aspekte beim Selbstbehalt

Grundsätzlich gelten Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei erkennt das Finanzamt Beiträge für die Basisabsicherung an. Die Versicherungen bestätigen ihren Kunden jährlich die Höhe der Beitragsanteile, die als Basisabsicherung gelten. Dabei gelten die Beiträge für die Leistungen, die den GKV-Leistungen entsprechen als Basisabsicherung. Für Leistungen, die über diesen Schutz hinausgehen, gibt es keine Steuererleichterung.

Nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. können Versicherte den Selbstbehalt zur privaten Krankenversicherung nicht steuerlich geltend machen. Krankheitskosten können jedoch als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dabei müssen Versicherte jedoch eine bestimmte Grenze überschreiten. Es gibt eine zumutbare Eigenbelastung, die sich aus dem Einkommen des Steuerpflichtigen errechnet.

Ratsam ist es, alle Belege, die im Zusammenhang mit der Krankheit entstehen für die Steuererklärung zu sammeln. Dabei handelt es sich unter anderem um

  • Arztrechnungen
  • Rechnungen für Arzneimittel
  • Kosten für Hilfsmittel
  • Fahrten zu Behandlungen
  • Heilpraktikerkosten
  • Kosten für Massagen

Fazit: Die Höhe des Selbstbehalts hat maßgeblichen Einfluss auf die monatlichen PKV-Beiträge. Die Selbstbeteiligung sollten Versicherte auf ihre individuelle Situation ausrichten. So entscheiden sich Selbständige idealerweise für einen höheren Selbstbehalt, während Arbeitnehmer nur einen geringen Selbstbehalt wählen. Die Beiträge zur PKV können Versicherte als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Ihr Wechsel-Experte
© 2024: wechsel-pkv.de